Hallo,
ich habe folgenden Fall: Verfahren in 2005 eröffnet, RSB erteilt Anfang 2011, das Verfahren wurde im Juli 2012 aufgehoben. Was ist denn jetzt mit den Einkommenssteuererstattungsbeträgen aus 2011 und 2012 bis zur Aufhebung? Kann/muss ich dafür noch die Nachtragsverteilung anordnen? Oder gehören diese zu dem "Neuerwerb", der nicht mehr eingezogen werden kann/soll/muss? Ich bin ja etwas unschlüssig?