Hallo,
Im Grundbuch ist noch ein Nacherbenvermerk von 1905 eingetragen.
Recherchern haben ergeben, dass der Erblasser im Testament von 1878 Vor- und Nacherbfolge angeordnet hat und gleichzeitig ein Vermächtnis für eine Nacherbin, dass diese ein Grundstück im Wege des Vorausvermächtnisses erhalten soll. Nachdem der Erblasser verstorben war, hat die Vorerbin in einem Vertrag zur Erfüllung des Vermächtnisses 1905 das Grundstück an die Vermächtnisnehmerin übertragen.
Der Vertrag wurde vollzogen, aber der damalige Rechtspfleger hat auch noch den Nacherbenvermerk eingetragen. Warum, Wieso weshalb ist aus den alten Akten nicht ersichtlich. Es liegt nur der Vertrag vor, der kein Wort über die Nacherbfolge bzw. denVermerk enthält und dann kommt die Eintragugsgverfügung des Rechtspflegers mit Eigentumwechsel und Nacherbenvermerk.
Danach gab es diverse Eigentumswechsel( nicht aufrgudn Erbfolge) bei denen der Vermerk immer nur mitübernommen wurde.
Die heutigen Eigentümer wollen diesen Vermerk nun löschen.
Ich bin der Meinung, dass mit der Vermächtniserfüllung der Nacherbenvermerk gar nicht hätte mehr eingetragen werden dürfen. Kann ich nun aufgrund des vorliegenden Vertrages und not. Testamentes von Amts wegen löschen oder liegt hier nur ein Unrichtigkeitsnachweis vor und muss ich vor Löschung dann die Nacherben anhören bzw. Pfelgerbestellung dafür erfolgen?