Hallo,
ich möchte mich zuerst mal kurz vorstellen: Bin seit 1. Dezember letzten Jahres frisch von der Prüfung in der Kostenfestsetzung gelandet.
Derzeit habe ich gerade ein besonderes Schmankerl:
Klage wurde am 21.11.2012 bei Gericht eingereicht, "Zustellung" durch Einwurf am 30.11.2012. Der Beklagtenvertreter teil mit Schreiben vom 13.12.2012 mit, dass die Beklagte beriets am 24.10.2012 verstorben sei und weißt auf die fehlende Parteifähigkeit hin. Die Klage wurde schließlich zurückgenommen. Gem. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO wurden die Kosten der Klagepartei auferlegt. BV reicht nun KFA ein. STN an KV brachte keine Einwände.
Mein Problem: Aufgrund der fehlenden Parteifähigkeit konnte eigentlich der Beklagtenvertreter die Beklagte gar nicht mehr vertreten oder? Ich habe aber bereits eine Entscheidung gelesen, wonach der BGH auch auf fiktive Parteifähigkeit abstellen kann. Gilt das auch bei Toten?
Kann mir jemand weiterhelfen?