Mal angenommen, die Zwangsverwaltung wird durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren aufgehoben. Der Zangsverwalter konnte jedoch während der laufenden Zwangsverwaltung nicht alle Mieten einziehen, da er einen schlecht zahlenden Mieter in der Immobilie sitzen hatte.
Was ist denn nun mit den Mietrückständen aus der Zeit der Zwangsverwaltung? Kann die nun der Ersteher einziehen oder darf der (ehemalige) Zwangsverwalter, bevollmächtigt durch den ehemals die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger, hier weiter gegen den Mieter vorgehen? Wem stehen also die Rückstände zu?