Angesehene Mitstreiter,
da hier schon auffiel, dass die eAO-Gebührenfragen noch viel Freude erzeugen werden, die Eröffnung eines eigenen
Bereiches dafür. Anfangs ists vielleicht etwas theoretisch, aber mit den Wochen werden sicher die Praxisfragen
rund um:
_Wann wird die eAO fällig? - eine Regelung im § 8 GNotKG dazu fehlt. Und was ist dann mit Verfahren, die vor dem 01.08.2013 eröffnet, (angeordnet), aber erst nach dem 01.08.2013 mit Kostenentscheidung beendet wurden?
_Werden die Verfahrenspflegerkosten des vorgehenden eAO-Verfahren auch ins Hauptverfahren übertragen?
_Sind im isolierten eAO-Verfahren 10 Zustellungen frei?
_Ist es konsequent, bei Übergang eines eAO-Verfahrens in eine Dauerbetreuung nicht auf den ersten Anordnungszeitpunkt (bezgl. Bericht, Vergütung, Vermögensprüfung) abzustellen?
Viel Freuden allseits.