Guten Morgen Kollegen
Ich habe eine ungewöhnlichen Fall (jedenfalls ist MIR so etwas noch nicht untergekommen:
Die einzige Schwester beantragt einen Erbscheinn nach ihrem verstorbenen Bruder.
Es wird erlassen und sie um Mitteilung der Nachlasswerte gegebeten.
Mit den werten teilt sie ausserdem mit,dass sie die Erbschaft nunmehr ausschlägt ,da sie nicht gewußt habe, dass ihr Bruder ausser Grundbesitz noch ca. 250000,00 € Bankgutheben hinterlässt.
Das wäre ihr zuviel,das sollten ihre Kinder haben.
Nun geht die notarielle Ausschlagungserklärung hier ein , mit der Begründung,dass die Erbin erst durch Vorlage des ES bei den Banken die Höhe des Nachlasses erfahren habe.
Sie brauche soviel Geld nicht und schlage nun die Erbschaft zu Gunsten ihrer Kinder aus.
Die Ausschlagungserklärung geht hier exakt 6 Wochen nach den schriftlichen Auskünften der Banken ein.
Wat nu ?
Ist das ein ausreichender Auschlagungsgrund ,wenn man sich über die genaue Größe des Nachlasses geirrt hat ?
Dass der Nachlass werthaltig war, wusste sie ja ,nicht aber die genaue Zusammensetzung und Höhe .