Passt nur mittelbar hier dazu:
Alleinerbe ist nach Erteilung ES aber vor Beibringung Wertfragebogen "verschwunden" -aus dem Meldegerister von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet -
Ich bekomme ja keinen Beschluss wirklich zugestellt, müsste aber wohl, bevor ich eine Kostenrechnung erlasse, mit der dann die LJK weiter arbeiten kann, einen Beschluss nach §79 GnotKG an den Mann bringen.
Wie macht Ihr so was? Öffentlich zustellen?