Wertfestsetzung

  • Passt nur mittelbar hier dazu:

    Alleinerbe ist nach Erteilung ES aber vor Beibringung Wertfragebogen "verschwunden" -aus dem Meldegerister von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet -

    Ich bekomme ja keinen Beschluss wirklich zugestellt, müsste aber wohl, bevor ich eine Kostenrechnung erlasse, mit der dann die LJK weiter arbeiten kann, einen Beschluss nach §79 GnotKG an den Mann bringen.

    Wie macht Ihr so was? Öffentlich zustellen?

  • Ich glaube, ich würde noch versuchen, den Kostenschuldner zu ermitteln. Hast Du schon Folgendes versucht?

    a) EMA um Aufnahme eines Suchvermerks bitten (dann bekommst Du Nachricht, wenn er sich bundesweit irgendwo anmeldet).
    b) Nachfrage bei der Stadt/Gemeinde, Stelle für Grundbesitzabgaben: Die ermitteln für ihre Forderungen auch und konnten mir auch schon mal weiterhelfen, als alle EMA-Anfragen pp. im Sande verliefen.

    Evtl. in 2-3 Monaten nochmal nachfragen?

  • Ich glaube, ich würde noch versuchen, den Kostenschuldner zu ermitteln. Hast Du schon Folgendes versucht?

    a) EMA um Aufnahme eines Suchvermerks bitten (dann bekommst Du Nachricht, wenn er sich bundesweit irgendwo anmeldet).
    b) Nachfrage bei der Stadt/Gemeinde, Stelle für Grundbesitzabgaben: Die ermitteln für ihre Forderungen auch und konnten mir auch schon mal weiterhelfen, als alle EMA-Anfragen pp. im Sande verliefen.

    Evtl. in 2-3 Monaten nochmal nachfragen?


    Ich habe gerade nachgefragt. "Mein" EMA kennt so was leider nicht. Haben sie im Programm auch keine Möglichkeit so etwas zu speichern. Ich hatte mich auch schon gefreut.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Hatte den Tipp mit dem Suchvermerk von einem EMA bekommen, als ich mal telefonisch nachgefragt hatte. Hatte eigentlich gedacht, das müsste eine bundesweit einheitliche Sache sein...wohl doch nicht...

  • In einer Nachlasssache wurde sich über den Kostenansatz aufgeregt.. es sollte übereinstimmend der Wert aus der Schlussrechnung der ehemaligen Betreuungssache übernommen werden. Die Alleinerbin war damit dann doch nicht einverstanden.
    Langes hin - und her, der Nachlasswert wurde angepasst, hat ihr aber immernoch nicht gereicht. Dann hat Sie offiziell Beschwerde eingereicht. Ich als Nachfolgerin durfte dann dazu Stellung nehmen, hab dann drei Seiten geschrieben warum ich das für richtig erachte aus welchem Betrag die Kosten festgesetzt wurden.
    Nach 8 Monaten kam die Akte vom Bezirksrevsior zurück mit der Bitte den Geschäftswert festsetzen..

    Ich hab das noch nie so offiziell gemacht. Nach Anhörung der Alleinerbin ergibt sich jetzt eine Differenz von dem festgesetzten Nachlasswert von uns und dem von Ihr angenommenen i.h.v. von ~33.000,00 € was letztendlich bei den Kosten aber auch nur 100 Euro weniger ausmachen würde.

    Setzt man jetzt den Geschäftswert als die Differenz fest? Oder ist der Geschäftswert der von Ihr angenommene niedrigere Nachlasswert? Und die Beschwerde hat sich ja dann wahrscheinlich eh erledigt weil ja nur 100 € ? Ich steh aufm Schlauch :gruebel:

  • ...der Nachlasswert wurde angepasst, ...:gruebel:

    Das heißt also, es existiert bereits ein Wertfestsetzungsbeschluss, oder ? Dann kann die Entscheidung doch nur lauten: "Ich helfe aus den Gründen meiner Stellungnahme vom .. nicht ab", und die Akte wird entweder als Beschwerde dem OLG oder als Erinnerung dem Richter vorgelegt.

  • ...Differenz von dem festgesetzten Nachlasswert von uns und dem von Ihr angenommenen ...

    Heißt das, sie hat den Wert "nur" angegeben oder liegen auch entsprechende Belege vor? Ohne vollständige Belege würde ich hier nichts abändern. Ggf. kann man auch beim Erbschaftssteuerfinanzamt nachfragen. Habe ich innerhalb des letzten Jahres jetzt einige Male gemacht und tatsächlich positive Erfahrungen damit.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!