Hallo,
bei mir sprach heute eine ausländische Studentin vor und wollte Beratungshilfe beantragen. Die Angelegenheit an sich ist beratungshilfefähig.
Sie legte mir neben ein paar anderen Unterlagen einen Kontoauszug vor. Dort war ein Guthabenstand von knapp 20.000 €. Auf Nachfrage teilte sie mit, dass sie diesen Betrag vorab hierher transferieren musste und davon während des Studiums lebt. Diesen Geldbetrag musste sie auch der Ausländerbehörde nachweisen, um einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu bekommen. Weitere Einnahmen hat sie nicht.
Auf die Schnelle würde ich sagen, dass sie ihr Vermögen einsetzen muss. Aber vielleicht hatte schon mal jemand etwas ähnliches gehabt und kann mir evtl. weiterhelfen .
Gruß Grottenolm