Hallo,
ich habe eine Frage zur Handhabung der Beschränkung auf die Zahlung auf 48 Monatsraten.
Folgender Fall:
die PKH-Partei hat monatliche Raten in Höhe von 15,00 EUR zu zahlen.
Bei 48 Raten in Höhe von 15,00 EUR sind max. 720,00 EUR zu leisten.
Die Kosten belaufen sich auf 1661,65 EUR.
Die Partei hat bereits 16 Raten á 15,00 EUR gezahlt und eine Rate á 588,65 EUR. Insgesamt wurden von der Partei also 828,65 EUR (Gerichtskosten + RA-Vergütung nach § 49 RVG) gezahlt.
Den Betrag von 720,00 EUR (Gesamtbetrag bei 48 Raten á 15,00 EUR) hat die Partei somit bereits beglichen, allerdings wurden von ihr noch keine 48 Monatsraten gezahlt. Können jetzt noch weitere 31 Monatsraten eingezogen werden?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!