Hallo zusammen,
die Eltern haben in die Adoption eingewilligt. Die elterliche Sorge ruht demnach wegen § 1751 I BGB, gemäß § 190 FamFG ist nun eine Bescheinigung (und eben keine Bestallungsurkunde!) auszustellen.
Soweit, so schön, nur wie so eine Bescheinigung auszusehen (und was sie z.B. für Infos zu enthalten) hat, darüber schweigen die Kommentare sich aus. An Textvorlagen finde ich ebenfalls nichts. Und hier hat so etwas auch noch niemand gesehen. Hatte jemand zufällig so etwas schon einmal oder weiß, wie das auszusehen hat? Reicht ein gesiegeltes Schreiben wie z.B. "In pp wird dem JA xy bescheinigt, dass die Amtsvormundschaft gemäß §§ xy eingetreten ist"?
Ist eher eine Amtshilfe von mir für die Serviceeinheit, die mich aufgrund der Verfügung fragte (ich dachte, die wüssten schon, was zu tun ist :D).