Urlaub Betreuter- Betreuerin will dies nicht erlauben

  • Hallo,

    ich bräuchte dringend Hilfe bei folgender Angelegenheit:
    Betreuter will mit seiner Freundin allein in den Urlaub (5 Wochen Spanien mit Bus) fahren.
    Die Reise hat er eigenständig gebucht (3000,-€). Ein Einwilligungsvorbehalt besteht nicht.
    Die Betreuerin (Schwester des Betroffenen) schreibt, dass der Betroffene alles heimlich gebucht hat
    und sie nicht will, dass er fährt.
    Sie hat das AufenthaltbetimmungsR für den Bruder.
    Was nun? Kann er in den Urlaub? Kann sie das irgendwie verhindern? Ist für die Beantwortung des Schreibens überhaupt der
    Rpfl. zuständig?
    Fragen über Fragen...:gruebel:
    Danke fürs Lesen und ich hoffe dringend auf Antworten.

  • Klingt nach jemanden ohne Erfahrung?
    Aber wir haben ja alle mal angefangen.
    Wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht, dann darf der Betreute Verträge abschließen ohne daran gehindert zu sein,
    Warum hat denn die Betreuerin solche Bedenken gegen die Reise? Lies doch mal im Gutachten des Amtsärztlichen Dienstes was da so steht, ob der Betroffene in der Lage sein wird diese Reise ohne seine Betreuerin anzutreten.

  • Okay, aber warum hast Du Dir 2 Identitäten gegeben?:gruebel:

    Warum sollte der Betreute nicht verreisen? Auch über sein Geld kann er verfügen, wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht.
    Was hat denn die Schwester gegen die Reise? Kann der Betreute sie sich nicht leisten? Dann ggf. Einwilligungsvorbehalt beantragen.

  • Ja, könnte man meinen.
    War mein Fehler. Ich hatte in einem anderen Thread etwas ganz Ähnliches gefunden,
    wollte es hier reinkopieren und habe es wieder vermasselt... Deshalb habe ich den kopierten Text entfernt und dann meinen
    eigenen Senf abgegeben.
    Wollte nicht für Verwirrung sorgen, was mir aber wohl offensichtlich gelungen ist....:oops:

  • Was soll das Schwalbenstein alias Schönfelder? Warum änderst Du Deinen Eintrag #3, aus dem sich ergab, dass Du die selbe Person bist, total?

  • Totale Verwirrung :strecker.
    Offenbar nicht nur im Grundbuch , sondern auch im Forum zu besorgen.:D
    Das eigentliche Thema sollte sich zu recht im Hintergrund zurückhalten.
    Bin mal auf die weitere Entwicklung hier gespannt.

  • Wir sollten angesichts #6 darauf verzichten, von Schwalbenstein jetzt noch eine eidesstattliche Versicherung zu fordern.

    Zur Sache: So merkwürdige schriftliche oder telefonische Anfragen bekommt man im Betreuungsgericht schon gelegentlich. Und gerade als Neuling im Sachgebiet tut man sich nach meiner Erfahrung damit schwer. Hier kann man der Betreuerin nur (noch einmal deutlich) sagen, daß Betreuung eben nicht Entmündigung bedeutet und der Betreute bei fehlendem Einwilligungsvorbehalt soweit geschäftsfähig selbst entscheiden kann, was er so treibt und auch wo. Ein Eingreifen ist nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung erforderlich und möglich.

    Vielleicht rächt sich hier gerade auch einfach nur die leidige Praxis mancher Gerichte, das Verpflichtungsgespräch inklusive Begrüßung, Personalienprüfung und Verabschiedung auf gigantische 10 min auszudehnen...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Oft wird auch gar nicht persönlich verpflichtet, wenn keine Vermögenssorge angeordnet wurde.


    Endlich kommen wir am Rande mal zum wichtigeren Thema.
    Wenn ich so was mit fehlender Verpflichtung hör, dann rollen sich meine Zehennägel in Richtung von Abgründen . :eek:
    Gibt in der Tat ein namhaftes Großgericht hier oben , welches bei eAs für Gesundheit/Aufenthalt ebenfalls nicht verpflichtet bzw. im Wege der Rechtshilfe nicht verpflichten lässt.

  • 10 Minuten... so viel:gruebel:.
    Da habe ich schon von Kollegen gehört, die nicht so lange brauchen:eek:.

    Oft wird auch gar nicht persönlich verpflichtet, wenn keine Vermögenssorge angeordnet wurde.

    Genau, da gibt es mit der Post ja so ein Merkblatt, in dem steht, daß man sich bei Fragen jederzeit an das Gericht wenden kann. Die Variante finde ich auch sehr schön. Hatte so eine Akte auch schon, nachdem der Betreute in unseren Beritt verzogen ist, bekommen. Ist dann anläßlich einer Nachverpflichtung wegen wesentlicher Aufgabenkreiserweiterung aufgefallen...

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    Einmal editiert, zuletzt von FED (4. Februar 2015 um 09:52) aus folgendem Grund: Wort vergessen

  • Oh ja, herzlich ...
    Als ob nicht bei anderen Aufgabenkreisen ohne die leidige Vermögenssorge auch Fragen auftauchen oder auf Genehmigungen hinzuweisen ist ...
    Ich verpflichte dann grds. ohne Umschweife nach (und dann rollen bei mir oft erst recht Fußnägel ... :eek:).

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Um mal wieder auf das Thema zurückzukommen:

    Natürlich kann der geschäftsfähige Betreute ohne EV auch Reiseverträge selbstständig buchen.

    Allerdings obliegt dem Betreuer aufgrund des Aufenthaltsbestimmungsrechtes die Prüfung, ob er den Betreuten reisen lassen kann und sollte.

    Ein Blick in das Gutachten schadet sicher nicht.

  • Ich schweife nochmal ab:
    Wichtig ist, was im Termin besprochen wird. Einen 30-Minuten-Vortrag zum Thema Genehmigungen kann man sich sparen, das steht bereits im allgemeinen Merkblatt. Wichtig ist die Erörterung der konkreten Situation, das Besprechen von aktuellen Problemen usw.
    Aus diesem Grunde
    - übersende ich das allgemeine Merkblatt bereits mit der Ladung. Der Betreuer kann es sich vorher durchlesen, ich kann mich mit konkreten Fragen beschäftigen.
    - lasse ich mir das VV immer ausgefüllt mitbringen. Erfahrungsgemäß ergeben sich hieraus eine Menge Fragen.
    - verwende ich auch nie die im Computer vorgegebenen Protokolle, sondern habe eigene Formulare mit Lückentexten, die ich im Laufe des Termins handschriftlich ausfülle.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

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