Die Betreute ist zusammen mit ihrer Schwester Miteigentümerin einer kleinen vermieteten - renovierungsbedürftigen - Eigentumswohnung. Die anteilige Miete beträgt 150.--€/Monat.
Die Schwester ist mit einem Verkauf der Eigentumswohnung nicht einverstanden.
Weiter ist die Betreute Alleineigentümerin einer Eigentumswohnung, die sie selbst bewohnt. Die Betreute hat sonst nur Renteneinkünfte über 500.--€.
Darf jetzt die Vergütung des Berufsbetreuers wegen Mittellosigkeit aus der Staatskasse bezahlt werden ?