Hallo,
als InsoNeuling folgende Frage:
habe ein IK Verfahren nach altem Recht.
Kein Gläubiger hat eine Forderung angemeldet. Das Verfahren kann aufgehoben werden.
Hat die Schuldnerin nun die Möglichkeit, nach Zahlung der Gerichtskosten, vorzeitige RSB zu erlangen?
Aus welcher Vorschrift geht das hervor?
danke!