Hallo!
Ich habe einen Deutschen, der am 22.08.2015 (also neues Recht) in Kenia verstorben ist.
Dieser Deutsche hat schon seit Jahren 8 Monate in Kenia und 4 Monate in Deutschland (in seiner Eigentumswohnung, wo er auch gemeldet war) gelebt. Seit 2011 ist er allerdings nicht mehr nach Deutschland zurückgekommen, da er nicht mehr reisefähig war.
Sein Bruder, der hier in Deutschland lebt, braucht einen Erbschein, um über die deutsche Eigentumswohnung und das deutsche Konto verfügen zu können. Weiterhin gibt es ein Haus und ein Konto in Kenia.
Nach Art. 4 EuErbVo gilt kenianisches Erbrecht.
Ich finde aber rein gar nichts über dieses Erbrecht. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Tanja