Hallo,
der Ast.-Vertr, hat den Ausgleich der Gerichtskosten beantragt.
Kosten werden gegeneinander aufgehoben, jeder trägt die Gerichtskosten zu 1/2.
Kein Problem.
gesamte Kosten: 482, jeder also 241.
Gezahlt von Ast. als Vorschuss 368,
also zu zahlen vom Ag. an Ast. 127.
Aber:
nun gibt’s eine weitere Kostenrechnung mit Sollstellung, weil die Zwangsvollstreckung gegen die Ag. erfolglos verlaufen ist und der Ast. nun ja als Zweitschuldner für die Gerichtskosten der Ag. haften muss (114,00 EUR).
Meine Frage jetzt: mach ich einen normalen Ausgleich => 127
ODER
sind die weiteren gezahlten 114 auch in irgendeiner Weise zu berücksichtigen?