Der Anwalt hat Übernachtungskosten angemeldet, die ich absetzen würde. Allerdings hat er ein zu niedrige Gebühr für den HVT -Termin angesetzt, 120,00 € statt 220,00 €. Ich vermute mal, ein Tippfehler. Insgesamt würde ich wegen § 308 ZPO weniger festsetzen, als ihm meiner Auffassung nach zustehen würde.
Begründet Ihr solche Beschlüsse? Wenn ich den Beschluss begründe (keine Übernachtung, dafür 220,00 € wären richtig gewesen), kommt garantiert eine Nachmeldung. Ohne Begründung könnte, sofern der Anwalt von selbst den Fehler bemerkt, eine Absetzung der Übernachtungskosten schwierig werden, da der Anwalt argumentieren könnte, die Übernachtungskosten seien ja festgesetzt worden.
Daher meine Frage, ob Ihr in den Fällen von § 308 ZPO die KFBs begründet.