Liebe Kollegen und Kolleginnen!
Ich brüte schon eine Weile über einem komplizierten Sachverhalt und brauche eure Hilfe.
Ich versuche mal, den ganzen Fall vernünftig darzustellen: Der gesamte Grundbesitz (über 20 Grundstücke) ist bebaut mit 35 Wohnhäusern und steht derzeit noch im Eigentum eines Investors. Die Versorgung aller Gebäude erfolgt über eine zentrale Heizungsanlage, die sich in dem Keller eines Mehrfamilienhauses befindet, das auf einem der o.g. Grundstücke steht. Nun soll die Heizungsanlage von allen ( künftigen) Eigentümern, der an diese Anlage angeschlossenen Gebäude gemeinsam betrieben werden. Gewollt ist, dass jeder Eigentümer einen Miteigentumsanteil an der Heizungsanlage erwerben soll.
Zu diesem Zwecke bildet der Eigentümer des Grundstücks, auf dem zwei Mehrfamilienhäuser stehen, Wohnungs- und Teileigentum. Sondereigentum I ( alle Wohnungen Haus Nr. 15),
Sondereigentum II ( alle Wohnungen Haus Nr. 17), Sondereigentum III ( Heizungsraum). Die Sicherung des Bestands und Betriebs erfolgt durch Dienstbarkeiten und Reallasten zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer des anderen Grundbesitzes. Abgeschlossenheitsbescheinigungen liegen vor. Für den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums innerhalb des Sondereigentum I und II werden entsprechende Sondernutzungsrechte für den jeweiligen Eigentümer Sondereigentum I bzw. II begründet. Die Sondernutzungsrecht in dem Haus mit der Heizzentrale wird dahingehend eingeschränkt, dass der jeweilige Eigentümer III ( künftig alle) den Hauseingang und die Flure bis zum Keller mitbenutzen kann.
Wenn diese Teilung vollzogen sein sollte, soll das Sondereigentum III mit Bruchteilen ( je 1/35 Anteile) den ganzen anderen Grundstücken zugebucht werden. Im Anschluss daran, folgt eine Vereinbarung nach § 1010 BGB. Ich hoffe, den Sachverhalt einigermaßen verständlich dargestellt zu haben.
Ich habe folgende Probleme:
Kann überhaupt Sondereigentum an dieser Heizzentrale gebildet werden? Nach dem, was ich bisher gelesen habe, geht das nicht, weil dieser Raum keinen anderen Zweck erfüllt. Sollte das aus irgendwelchen Gründen doch gehen, kann dann dieses Sondereigentum III quasi aufgelöst werden, durch Zubuchung von Miteigentumsanteilen hieran zu den anderen Grundstücken? Dazu habe ich Literaturstellen gefunden ( u.a. Schöner/ Stöber RdNr. 587), die dies für möglich halten.
Das sind die brennenden Fragen!
Ich verstehe das Konstrukt des Notars, aber ich frage mich, ob es keinen anderen Weg gibt bzw. ob dieser Weg so möglich ist. Es tut mir leid, dass das Ganze so komplex ist und bedanke mich schon mal bei allen, die sich das durchlesen. Ich sehe im Moment den Wald vor Bäumen nicht mehr!