fehlerhafte Veröffentlichung der Vergütung

  • Es gab mal eine Entscheidung des BGH, dass die Veröffentlichung der Festsetzung der Vergütung "versteckt" in einer Veröffentlichung einer umfangreichen Terminsbestimmung nicht als Zustellung gilt und somit die Beschwerdefrist nicht auslöst. Meiner Erinnerung nach Vergütung vorl. IV zusammen mit BT/PT veröffentlicht.

    Leider finde ich diese Entscheidung nicht mehr. Kann mir jemand behilflich sein?

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Gab es da nicht noch eine deutlichere?


    Ja die gab es. Ich meine, dass die auch noch nicht alt ist, vielleicht 2013/2014. Ich such noch mal. Wir haben uns damals auch Gedanken gemacht, ob wir was an unserer Veröffentlichungspraxis bezüglich der Vergütung ändern müssen, sind aber dann zu dem Schluss gekommen, das der damals entschiedene Fall ganz anders war :D

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Leider finde ich die richtige auch nicht. Ich kann nur mit IX ZB 165/10 dienen.

    Die kenne ich auch.

    Gab es da nicht noch eine deutlichere?


    Ja die gab es. Ich meine, dass die auch noch nicht alt ist, vielleicht 2013/2014. Ich such noch mal. Wir haben uns damals auch Gedanken gemacht, ob wir was an unserer Veröffentlichungspraxis bezüglich der Vergütung ändern müssen, sind aber dann zu dem Schluss gekommen, das der damals entschiedene Fall ganz anders war :D

    Wir haben uns damals entschieden, die Vergütung separat zu veröffentlichen. Aber leider finde ich diese verflixte Entscheidung nicht mehr...

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Leider finde ich die richtige auch nicht. Ich kann nur mit IX ZB 165/10 dienen.

    Die kenne ich auch.

    Gab es da nicht noch eine deutlichere?


    Ja die gab es. Ich meine, dass die auch noch nicht alt ist, vielleicht 2013/2014. Ich such noch mal. Wir haben uns damals auch Gedanken gemacht, ob wir was an unserer Veröffentlichungspraxis bezüglich der Vergütung ändern müssen, sind aber dann zu dem Schluss gekommen, das der damals entschiedene Fall ganz anders war :D

    Wir haben uns damals entschieden, die Vergütung separat zu veröffentlichen. Aber leider finde ich diese verflixte Entscheidung nicht mehr...

    Mir - und anscheinend den anderen - geht's genau so wie Dir. Ich kann mich auch noch gut an die Entscheidung erinnern und habe auch gesucht. Aber ich habe tatsächlich auch nichts mehr gefunden und kann noch nicht einmal sagen, in welchem Jahr die war. Nicht mal annähernd :oops:. Ist das vielleicht 'ne große NSA-Verschwörung gegen uns Rechtspfleger ? Kollektive partielle Gedächtnislöschung in X-Akten-Form ;)?

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Habe auch noch einmal gesucht, aber auch nicht mehr deutliches gefunden als bereits benannt.

    Allerdings, und dies mag dann doch das "deutlichere" sein:

    IX ZB 84/11 wurde taggleich mit 83/11, 85/11 und 86/11 veröffentlicht, also vier Entscheidungen mit "gleichem" Inhalt :)

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!