Es gab mal eine Entscheidung des BGH, dass die Veröffentlichung der Festsetzung der Vergütung "versteckt" in einer Veröffentlichung einer umfangreichen Terminsbestimmung nicht als Zustellung gilt und somit die Beschwerdefrist nicht auslöst. Meiner Erinnerung nach Vergütung vorl. IV zusammen mit BT/PT veröffentlicht.
Leider finde ich diese Entscheidung nicht mehr. Kann mir jemand behilflich sein?