Mir liegt ein notarieller Kaufvertrag mit Auflassung vor, in dem der Sohn der eingetragenen Eigentümerin aufgrund einer -mir ebenfalls vorliegenden- General- und Vorsorgevollmacht für diese handelt.
Der Notar führt in der Urkunde u.a. aus, dass die eingetragene Eigentümerin verstorben ist. Die Vollmacht ist postmortal, der Bevollmächtigte kann somit handeln. Die Sache ist auch insgesamt vollzugsreif.
In dem Vertrag sind weiter die Erben der Eigentümerin aufgeführt, zu denen der Bevollmächtigte sowie der Erwerber gehören.
Außerdem sind 5 weitere Erben aufgeführt, die allesamt im entfernten Ausland wohnen und von denen keine Anschrift im Vertrag angegeben ist.
An wen verschickt Ihr in einem solchen Fall die Eintragungsnachrichten auf der Erbenseite? Wäre es eine Möglichkeit, alle Nachrichten der Empfänger mit unbekanntem Aufenthalt dem Bevollmächtigten mit dem Hinweis der Weiterleitung zu übersenden?