Hallöchen,
Verkäufer V lässt sich bei der Veräußerung seiner Grundstücke von Rechtsanwalt R vertreten. Die Vollmacht an R lautet:
(...) Der Bevollmächtigte ist auch befugt, das Grundstück zu belasten und es der sofortigen Zwangsvollstreckung gem. § 800 ZPO zu unterwerfen.
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmacht an den beurkundenden Notar und dessen Angestellte zu erteilen.
Jetzt bestellt der Käufer K eine Grundschuld aufgrund einer im Kaufvertrag erteilten Belastungsvollmacht. Mein Problem: Darf an den Käufer K überhaupt Untervollmacht erteilt werden? Sowie die Vollmacht des R formuliert ist, klingt es für mich als ob er nur an den Notar oder die Angestellten eine solche Belastungsvollmacht erteilen darf