Sorry wenn das Thema schon mal behandelt wurde, aber ich find nix passendes dazu.
Ich habe einen Überlassungsvertrag bezüglich eines Hausgrundstücks mit Auflassung vorliegen.
Mit Berichtigungsvermerk gemäß § 44a BeUrkG (wird leider von manchen als Allheilmittel betrachtet) stellte die Notarin fest, dass ausserdem noch ein Miteigentumsanteil an einer Verkehrsfläche Vertragsgegenstand sein soll. Dieser Anteil ist auf einem anderen Blatt gebucht und findet in der gesamten Urkunde keine Erwähnung. Laut Berichtigungsvermerk war der MEA im Urkundenentwurf drinnen und ist aufgrund eines EDV-Fehlers(!) wieder rausgekommen.
Nachem ich der Notarin mitgeteilt habe, dass ich das nicht akzeptiere und eine Auflassung bezüglich des Miteigentumsanteils will, wird eine Auflassung eingereicht, in der eine Notarangestellte aufgrund Vollmacht in der Urkunde handelt. Diese Vollmacht beinhalt neben der üblichen Vollzugsvollmacht die Befugnis den Vertrag zu ändern und zu ergänzen.
Die Vollmacht reicht zwar m.E. durchaus auch für materielle Erklärungen aus. Nur stellt sich die Frage, was da alles umfasst ist. Wenn jetzt der MEA-Anteil in der Urkunde erwähnt worden wäre, könnt ich mich ja noch damit anfreunden. Aber m.E. ist diese Vollmacht etwas zu schwammig formuliert, um einfach den Vertragsgegenstand zu erweitern. Ich tendiere dazu, eine Nachgenehmigung der Beteiligten zu verlangen. Ich bin es auch etwas leid, Fehler des Notariats und wohl auch der Beteiligten durch großzügige Auslegung von Vollmachten auszubügeln.
Wie seht ihr das?