Hallo Zusammen,
ich habe eine bereits länger andauernde Nachlasspflegschaft, die ich von einer Kollegin übernommen habe und prüfe gerade die Rechnungslegung.
Da u. a. ein Hausverkauf usw. stattgefunden hat wurde eine RAin als Verfahrenspflegerin bestellt. Sie rechnet 33,50 € + VV 7002 + MWSt ab. Soweit m. E. ok. Mir ist allerdings gerade aufgefallen, dass der Zusatz "berufsmäßig" in der Bestellung nicht angegeben wurde.
Es gibt ja Rechtsprechung, die besagt, dass dann auch nicht entsprechend abgerechnet werden kann.
Hier wurde aber ja teilweise schon so abgerechnet.
Wie handhabt ihr das? Eigentlich müsste das ja zurückgezahlt werden und es kann nur der Aufwendungsersatz erstattet werden!? Aber was genau bzw. wie viel € kann man dann als Aufwendungsersatz ansehen?