Hallo nochmal,
mein vorher geschilderter SV sieht nunmehr so aus:
Ich habe den RA aufgefordert bzw. gebeten den KFA entsprechend abzuändern, nachdem er ja für beide seiner Nebenkläger den vollen Satz (Mitteglebühren) abgerechnet hat.
Nach eurem Hinweis auf 1008 RVG hat er ja lediglich eine Erhöhung zu bekommen. Das sieht er jedoch nicht ein und erbittet nun meine Festsetzung.
Ich habe von euch gelernt, dass hier eine Erhöhung stattfindet (laut Gesetz 30 % ?).
Er will mir auch nicht die Gebührenhöhe begründen, er beharrt nun einfach auf seinen zwei mal abgerechneten Gebühren.
Wie würdet ihr die Festesetzung nun vornehmen?
Die Gebühren erhöhen um 30 % und dann die Mittelgebühr akzeptieren, obwohl hier lediglich der Antrag auf Zulassung zur Nebenklage gestellt wurde?
Bin absolut ratlos...