Hi,
in einem Verfahren wird mir nun mitgeteilt, dass das Geburtsdatum des Schuldners falsch ist (nur anderer Monat; Rest stimmt).
Das Geburtsdatum ist also auf allen Beschlüssen (Eröffnung, Aufhebung, ...) + Veröffentlichungen falsch. Der Schuldner befindet sich bereits in der WVP.
Ich frage mich nun, inwieweit etwas zu veranlassen ist. Evtl. hat z.B. ein Gläubiger nichts angemeldet, weil er davon ausgehen konnte, es ist ein anderer Schuldner.
Der Name des Schuldners ist allerdings ziemlich selten. Sowohl Vor- als auch Nachname.