Hallo,
gibt es schon konkrete Überlegungen zum praktischen Vorgehen für die Beantragung und Entscheidung der vorzeitigen RSB nach 3 Jahren ? (Ich hoff mal, dass dieses Thema noch nicht in einem anderen Thread diskutiert wird aber beim ersten Suchen hatt ich nichts gefunden)
- Antragstellung und Prüfung der Zulässigkeit bereits vor Zeitablauf 3 Jahre möglich? (so die Idee mancher Treuhänder / Insolvenzverwalter hier)
- Antragstellung und Prüfung der Zulässigkeit erst nach Zeitablauf aber Möglichkeit, einen eventuellen Fehlbetrag für die 35 % Quote "nachzuzahlen", .....wenn man den § 300 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 als "mindestens 3 Jahre" liest ?
- Oder doch ganz radikal: Zulässig erst nach Zeitablauf und dann Prüfung ob die 35% in der abgelaufenen Zeit (taggenau 3 Jahre der Abtretungsfrist) erreicht wurden?
- Auskunftsanspruch betroffener Schuldner gegenüber Gericht und Verwalter / Treuhänder: insgesamt zugeflossene Beträge, insgesamt entstandene Kosten. Eventuell sogar eine Prognoserechnung über notwendige Beträge um 35 % zu erreichen ?
Ist klar, dass man da erst ab Juli so richtig drüber reden kann und es viele verschiedene Wege und Entscheidungen geben wird, aber für die zuerst "Betroffenen" wird die Zeit so langsam knapp, um ein sinnvolles Vorgehen anzuwenden bzw. auszuloten, ob und wie diese Option genutzt werden kann.