Moin!
Wir vermuten, dass der Insolvenzschuldner kurz vor dem Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentümer einer Immobilie war, die er in WEG aufgeteilt und auf andere übertragen hat. Das alte Grundbuch, bei dem er vermutlich als Eigentümer eingetragen war, wurde durch die Wohnungseigentums-Grundbücher ersetzt. Hier sind nun andere als Eigentümer eingetragen.
Mit meinem Titel kann ich nun nicht nur Grundbuchauszüge anfordern, bei denen der Insolvenzschuldner als Eigentümer eingetragen ist. Eine Anforderung des alten Grundbuchs war nicht möglich, da Abschriften geschlossener Grundbücher nicht erteilt werden.
Welche Möglichkeit habe ich, um zu prüfen, ob der Insolvenzschuldner vor der Insolvenzeröffnung Immobilienvermögen auf Dritte übertragen hat? Gibt es doch eine Möglichkeit, Einblick in das geschlossene Grundbuch zu erhalten? Bekomme ich Abschriften der Kaufverträge aus der Grundakte der Wohnungen, wenn der Insolvenzschuldner als Verkäufer aufgetreten war?