Gott zum Gruße,
ein Anwalt beantragt mit KFA neben seinen Kosten auch Parteiauslagen nach dem JVEG für seine mitangereiste Partei.
Konnte durch die Suchfunktion schon rausfinden, dass Anreisekosten der Partei erstattungsfähig sind, auch wenn ihr Erscheinen nicht angeordnet worden ist.
Verdienstausfall wurde ebenfalls beantragt mit einem Satz von 10 Euro, was ja auch in Ordnung ist, solange Belege (soweit möglich) vorgelegt werden.
Weiter beantragt sind allerdings "Bewirtungskosten" von knapp 20 Euro. Bei denen bin ich mir nicht ganz sicher. Würde eher sagen sind nicht erstattungsfähig, und schon gar nicht ohne Nachweise.
Wie seht ihr das?
MFG