Die letzten Jahre hab ich immer fleißig mitgelesen, aber nun hab ich eine Frage die mir über die Suchfunktion nicht beantwortet werden konnte.
Sachverhalt: Vater möchte ein Grundstück für sich und seine 2 Kinder in Spanien erwerben. Die Mittel zum Ankauf der Immobilie stammen voll aus dem Vermögen des Vaters. Es soll sich somit um eine Schenkung handeln. Der Kaufoptionsvertrag wurde im Oktober bereits in Spanien unterzeichnet. Der Vater stellt seine Kinder von sämtlichen Folgekosten frei. Eine Freistellungsverpflichtung der Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr wurde durch den Vater nun eingereicht. Jetzt liegt der Vertragsentwurf vor. Nach spanischem Recht sollen die Käufer zum Beurkundungstermin die familiengerichtliche Genehmigung mitbringen. D.h. es muss eine Vorabgenehmigung zu einem Vertragsentwurf erfolgen. Normalerweise wird nur das beurkundete Rechtsgeschäft genehmigt. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich eine familiengerichtliche Genehmigung zu dem Vertragsentwurf schon erteilen kann.
Wer hatte vll. einen solchen Fall schon und kann mir weiterhelfen?
Nach Rücksprache mit mehreren Kollegen war die Überlegung nun im Raum, die Genehmigung genau auf den Entwurf zu beziehen und diesen sogar als Anlage zu der Genehmigung beizufügen.
Reicht das aus?
Viele liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!