Hallo,
Sch. rief gerde an und teilte mit, dass ein Gl. ein vorl. Zahlungsverbot erwirkt habe. Geschäftskonto ist nunmehr "dicht". Umwandlung in P-Konto ist klar. Erhöhung nach §§ 850f und 850i auch klar. Jetzt haben wir aber noch gar keinen Pfüb erlassen. Wäre durch das Gericht ein Antrag aufzunehmen? Wenn ja welcher?