Im not. gem. Testament wurde durch die Eheleute bestimmt:
Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein.
Sollte der überlebende wieder heiraten, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, vorausgesetzt, daß im Zeitpunkt der Wiederverheiratung Abkömmlinge aus unserer Ehe vorhanden sind, anderenfalls kann der Überlebende frei verfügen.
Die überlebende Ehefrau veräußert an Dritte.
Es erfolgte eine Anhörung von 3 Abkömmlingen, als Nachweis wurden die Geburtsurkunden vorgelegt.
Ich habe aber doch keinen Nachweis, dass nicht noch weitere Abkömmlinge vorhanden sind.
Kann im Wege der eidesstattl. Vers. erklärt werden, dass keine weiteren Abkömmlinge vorhanden sind oder waren?