Hallo,
Am 26.02.18 erfolgte ein Betreuerwechsel (Datum Eingang Geschäftsstelle).
Diesen Beschluss erhielt ich, als alter Betreuer, am 14.03.18. Der Neue Betreuer hat noch gar nichts.
Mir war von dem oben genannten Beschlussdatum nichts bekannt, so dass ich ganz normal weitergearbeitet habe.
Unter anderem stellte ich auch Anträge bei Ämtern.
Meine Frage ist: Sind diese Anträge überhaupt gültig oder muss der neue Kollege diese nochmal stellen? Ich war ja eigentlich gar nicht mehr berechtigt Anträge zu stellen.
Was wäre gewesen, wenn ich irgendwelche Veträge abgeschlossen oder diesen zugestimmt hätte etc.?
Gibt es dazu irgendwelche Rechtssprechungen?
Oder gilt er Grundsatz, dass der alte Betreuer solange tätig sein muss bis ihm der Beschluss vorliegt. Dann müsste ich aber doch auch bis zu dem Datum einen Vergütungsantrag stellen dürfen, oder?