Im Grundbuch soll ein Leitungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit zulasten des Grundstücks Flst. 100 eingetragen werden.
Im Lageplan ist der Verlauf der Leitung über mehrere Grundstücke dargestellt. Die einzelnen Flst. sind im Lageplan nicht numerisch dargestellt. Auch der Belastungsgegenstand ist im Lageplan nicht mit "Flst. 100" oder mit "100" bezeichnet. Vielmehr ist die Grenze eines Flst. rot umrandet, so dass vermutet werden kann, dass dies das Flst. 100 und somit der Belastungsgegenstand sein soll.
Reicht dies aus oder müssen auf dem Lageplan zwingend die Nummern der Flurstücke oder zumindest die Bezeichnung "100" ersichtlich sein?