Sachverhalt ist noch ziemlich dürftig aber natürlich seitens des Ast sehr eilbedürftig.
BerH für Erbausschlagung beantragt. Es wurde aufgefordert dies zu konkretisieren.
Ast erscheint zum Sprechtag und möchte Schein mitnehmen. Er teilt mündlich mit, dass sein Kind wohl Erbe geworden ist, weil Unterlagen nicht beim Nachlassgericht eingegangen sind. Er meint dass kann nicht sein, er hat alle Unterlagen übersandt. Das dortige AG hätte ihn nun auf Beratungshilfe verwiesen. Schreiben hat er natürlich nicht mit. Kann bzgl. der Erbausschlagung überhaupt VKH bewilligt werden?