Hallo zusammen,
bei der VKH-Überprüfung hat die Partei angegeben, Unterhalt in Höhe von 250,00 EUR an seine Tochter, die nicht bei ihm lebt, zu zahlen. Daraufhin habe ich Nachweise zur tatsächlichen Zahlung erfordert. Die Partei teilt mit, dass keine Nachweise vorgelegt werden können, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Ist die Leistung anzurechnen, wenn mir nun beispielsweise Kontoauszüge vorgelegt werden können oder handelt es sich um „Taschengeld“, welches ich nicht anrechne?
Lieben Gruß!