Hier werden aus meiner Sicht Selbstverständlichkeiten diskukiert.
Selbsverständlich gibt es für einen solchen Vermerk keine gesetzliche Grundlage und es "passiert nichts", wenn man ihn nicht macht und man kann sich selbstverständlich weigern die Anbringung nachzuholen.
Selbstverständlich hat der Vermerk nur Vorteile, so dass man ihn ohne gesetzliche Grundlage anbringen sollte.
Selbstverständlich braucht man für einen solchen Vermerk keinen Stempel, ein Kugelschreiber reicht.
Selbstverständlich kann man sich das Leben und die gerichtsübergreifende Zusammenarbeit einfach oder schwer machen. Selbstverständlich ist ersteres für alle besser.
Volle Zustimmung.
Ich persönlich finde es albern, die Testamente wegen einem fehlenden Eröffnungsvermerk zurückzuschicken. Damit verzögere ich nur unnötig das Verfahren (also die Benachrichtigung der Beteiligten und damit auch den Beginn der Ausschlagungsfrist). Ich kann den Vermerk auch einfach selber ergänzen. Dann vermerkt man einfach, dass das Testament vom AG X am Tag Y eröffnet wurde.
Das macht mir wohl kaum mehr Arbeit als zu verfügen, dass das Testament ans AG X zurückgesandt werden soll.