Hier wünscht die Polizei die Vernehmung eines Kollegen als Zeugen zu einem Sachverhalt betreffend BerH. Eine Aussagegenehmigung wird vermutlich erteilt werden. Ich frage mich nun aber, wie weit eine solche Genehmigung überhaupt reicht?
Im speziellen Fall ist es so, dass für die Ermittlungen vermutlich nicht die eigenen Wahrnehmungen des Zeugen sondern vielmehr Daten, die bei uns im Fachverfahren gespeichert oder in den Akten enthalten sind, relevant sein werden.
Darf also der Kollege der Polizei aufgrund einer Aussagegenehmigung Auskünfte geben, die er zuvor aufgrund der Fragen in der Vernehmung aus der Akte oder dem Fachverfahren recherchiert hat?