Am AG Chemnitz gibt es eine neue Nachlassrichterin. Sie ist der Auffassung, dass es eine Kopie der Nachlassakte
1. nicht gibt, sondern nur Akteneinsicht im Gericht vor Ort und
2. allenfalls das kopiert wird, was der Anwalt vorher selbst im Gericht angeschaut hat und
3. Vermerke des Richters gar nicht kopiert werden.
Wenn jemand (vor mir) diese Fragen zum OLG Dresden bringt, wäre ich für die Entscheidungen dankbar.