Eine Betreute erhält Unterhalt in Höhe von 800.--€ monatlich von ihrem Ex-Ehemann. Muss sie sich dies bei der PKH als Einkommen anrechnen lassen ?
Unterhalt als Einkommen
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Mir würde kein Grund einfallen, der dagegen spricht. Es sind Einkünfte und diese sind zu berücksichtigen.
Unterhalt wird ja auch beim Amt angerechnet, es kann also auch bei uns nicht anders sein.
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Es gilt hier die Einkommen-Definition des § 82 SGB XII i.V.m. der DVO.
Der Unterhalt ist daher als Einkommen zu berücksichtigen
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Yep, sehe ich auch so.
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Einkommen sind sämtliche Einkünfte in Geld oder Geldeswert (§ 115 Abs. 1 S. 2 ZPO).
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