Guten Morgen!
Wir haben immer mal wieder Bewerber für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Nachlasspfleger. Bisher habe ich mich gescheut davor, einen ehrenamtlichen zu bestellen, weil ich nicht weiß, wie und was im Ehrenamt für die Tätigkeit als Nachlasspfleger abgerechnet werden kann.
Nun will ich mich aber mal dieser Thematik stellen und frage deshalb in die Runde, wer von euch bestellt ehrenamtliche Nachlasspflegerund wie werden diese vergütet? Mich interessiert, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe (bitte mit Zahlen) der Nachlasspfleger sein Ehrenamt finanziell vergütet bekommen kann in folgenden Fällen:
1. Der Nachlass ist vermögend.
2. Der Nachlass reicht zur Bezahlung der Nachlasspflegerkostennicht aus.
3. Der Nachlass ist nicht liquide. (Immobilie vorhandenaber kein Barnachlass)
4. Der Nachlass ist überschuldet.
Danke fürs Antworten!
Döner