Hallo,
vielleicht kam jemand sagen ob ich hier richtig liege.
Die Koste sind bei Berufsbetreuen in der Vergütung enthalten. Das bedeutet doch auch das Ehrenamtler diese aus der Pauschale zu zahlen hätten und dann einen Erstattungsanspruch hätten wenn die üblichen 400.- überschritten werden.
Gruß
Roland Steinmann