Unverwertbarkeit - Mittellosigkeit - Festsetzung Vergütung

  • Guten Morgen,

    der Betreute lebt in einer Senioren-WG, hat Schulden, geringes Einkommen und ist Eigentümer eines leer stehenden Mehrfamilienhauses.
    Vergütungstechnisch gilt der Betreute ja als vermögend. Seit Bestellung der Berufsbetreuerin (vorher war die Schwiegertochter bestellt) Ende 2016 ist deren Vergütung nach den Kriterien vermögend/Wohnung immer aus der Landeskasse gezahlt worden. Die Betreuerin hat dies jedes Mal beantragt und damit begründet, dass die Immobilie aktuell nicht verwertet werden kann. Festsetzung erfolgte bis jetzt immer im vereinfachten Verwaltungsverfahren.
    Nach neuester Auskunft der Betreuerin ist noch nicht entschieden, ob Vermietung oder Veräußerung der Immobilie erfolgen soll. Ich habe die Betreuerin nun aufgefordert, die Verwertung der Immobilie voranzutreiben, die Vergütung könne nicht weiterhin aus der LK gezahlt werden. Insbesondere bzgl. des nun eingegangenen Vergütungsantrags sei es ihr durchaus zuzumuten auf die Vergütung zu warten bis die Immobilie versilbert worden ist (Deinert/Lütgens sagt ja in RN1323, dass bis zu 6 Monate zumutbar sind).

    Bzgl. der vergangenen Auszahlungen aus des LK habe ich eine Frage: Hätten nicht jeweils Vergütungsfestsetzungen gegen den Betreuten erfolgen und ein Satz dazu geschrieben werden müssen, dass aber wegen aktueller „Unverwertbarkeit“ der Immobilie zunächst aus der LK gezahlt wird? Und wenn ja, muss ich diese Festsetzungen gegen das Vermögen des Betreuten zeitnah nachholen oder kann bis zur Verwertung abgewartet werden? Oder leite ich nach dem Verkauf der Immobilie einfach ein "normales" Regressverfahren nach § 1836e BGB ein?

    Ich danke Euch!

  • Ein leer stehendes Mehrfamilienhaus, das seit fast 2 Jahren keinen Käufer findet? Schon nicht so üblich.

    Hier wäre eine gute Begründung der Betreuerin zur Akte genommen worden, ggf. der BeZi befragt worden und dann die Vergütung aus der Landeskasse gezahlt worden.

    Vergütungsbeschlüsse gegen den Betreuten und dann mit dem Zusatz, dass zunächst aus der Landeskasse gezahlt wird, wären nicht erfolgt.

    Hier wäre eine Rückforderung der gezahlten Vergütungen erfolgt, nachdem die Immobilie verkauft worden wäre und der Kaufpreis an den Betreuten geflossen ist.

  • Ein leer stehendes Mehrfamilienhaus, das seit fast 2 Jahren keinen Käufer findet? Schon nicht so üblich.

    Hier wäre eine gute Begründung der Betreuerin zur Akte genommen worden, ggf. der BeZi befragt worden und dann die Vergütung aus der Landeskasse gezahlt worden.

    Vergütungsbeschlüsse gegen den Betreuten und dann mit dem Zusatz, dass zunächst aus der Landeskasse gezahlt wird, wären nicht erfolgt.

    Hier wäre eine Rückforderung der gezahlten Vergütungen erfolgt, nachdem die Immobilie verkauft worden wäre und der Kaufpreis an den Betreuten geflossen ist.


    :daumenrau

    Eine ähnliche Diskussion gab es hier auch schon: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…e-freien-Mittel

  • Ich verstehe Winifred aber so, dass bislang keine bzw. keine ernsthaften Verkaufsbemühungen verfolgten. Dann darf man dem Betreuer schon etwas Druck machen.

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