Hallo zusammen,
ich habe hier einen Widerspruch der Schuldnerin gegen die Eintragungsverfügung der Gerichtsvollzieherin ins Schuldnerverzeichnis. Die Schuldnerin trägt vor, sie befindet sich seit 2012 im Insolvenzverfahren.
Laut GV-Ake ist hier Grundlage ist ein ZV-Auftrag, Titel ist ein VB aus 2007.
Ich tendiere eigentlich dazu, dem Widerspruch stattzugeben, mir fehlt aber eine fundierte Begründung.