Hallo!
Ich bin lange nicht mehr im Grundbuch, habe nun aber in anderer Sache einen Grundakt mit Grundbuchauszug vorliegen und bin deutlich überrascht, was sich in den letzten 10 Jahren getan hat:
Geh- und Fahrtrechte werden nun als "Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht)" [statt einfach als 'Geh- und Fahrtrecht'] eingetragen, das herrschende Grundstück wird zur Flurnummer zusätzlich mit Blattstelle und BVNr. bezeichnet.
Und bei den Grundschulden sind die Handelsregisternummern der Gläubiger eingetragen (die aber in der Bewilligung nicht angegeben war).
Früher waren das Vorgehensweisen, die bei uns im Haus als nicht zulässig betrachtet wurden.
Das mit den Dienstbarkeiten halte ich weder für notwendig noch für hilfreich.
Und das mit den Handelsregisternummern kann im Einzelfall mal sinnvoll sein (hatte früher auch schon mal mehrere GmbHs, die nacheinander die selbe Firma hatten), aber so ohne Angabe in der Bewilligung auch für nicht ungefährlich.
Kann mir jemand die Intention dahinter erklären? Sicherlich bin ich nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Danke!