Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt (ich hoffe die Frage ist nicht zu doof):
Die Antragsgegnerin (Krankenkasse) beantragt, die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auf 0,00 € festzusetzen.
Die Kostengrundentscheidung der 1. Instanz lautet: Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Kostenentscheidung der 2. Instanz lautet: Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Der Antragsteller macht bei der Antragsgegnerin außergerichtliche eine Pauschale in Höhe von 89,69 € geltend. Die Antragsgegnerin hat ihm bereits 2x mitgeteilt, dass sie im Hinblick auf die Kostengrundentscheidung keine Kosten übernehmen wird. Weil der Antragsteller aber keine Ruhe lässt und gegen diese beiden Mitteilung "Widerspruch" eingelegt hat, beantragt jetzt die Antragsgegnerin Kostenfestsetzung.
Ich habe so einen Fall noch nie gehabt. Kann ich einfach einen KFB erlasen und schreiben, dass die zu erstattenden Kosten auf 0,00 € festgesetzt werden ? In der Begründung würde ich dann einfach auf die Kostengrundentscheidung verweisen und fertig... Oder gibt es hierfür eine andere Lösung?