Moin,
folgendes Problem:
Das Augustgehalt des Schuldners wurde gepfändet und der Rest im September aufs P-Konto überwiesen. Dort nochmal der Pfändung unterworfen- es sind um 300,00 €, an die der Schuldner nicht herankam und die auch heute noch angezeigt werden.
Heute , den 17.12. möchte der Schuldner einen Antrag auf Freistellung dieser 300,00 € stellen, da es ja im August eine unzulässige Doppelpfändung gegeben hat, geschickt hat ihn die Bank, diese sagte ihm, dies wäre noch möglich.
Meiner Kenntnis nach dürfte dies nicht möglich sein, da nicht verbrauchtes Guthaben nur noch in den Folgemonat, nicht jedoch weiter übertragen wird. Es dürfte eigentlich gar nicht mehr auf dem Konto sichtbar sein, sondern längst abgeführt. (der Schuldner ist seit Oktober Rentner, die Rente ist unter 1000,00 €)
Kann man dieses Geld Freigeben? Und wenn ja- über welche Norm?
Danke schon einmal.