Hallo
ich bin Berufsanfängerin und habe direkt meine erste Versteigerung eines Erbbaurechtes und hätte dazu einige Fragen:
Erst einmal zu dem Fall:
Es betreibt die Gemeinde aus Rangklasse 3 und der Grundstückseigentümer aus Rangklasse 4 (aus Abt. ll Nr. 1) und 5.
Im Erbbaurechtsgrundbuch ist eingetragen:
Abt. ll Nr. 1: Erbbauzins von 12.000 DM jährlich für den jew. Grundstückseigentümer
Nr. 2: Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Erbbauzinserhöhung
für den jew. Grundstückseigentümer
Nr. 3: Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle
für den jew. Grundstückseigentümer
Nr. 5: Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Erbbaurechtes für die Ehefrau des Erbbauberechtigten
Nr. 6: Insolvenzvermerk für Erbbauberechtigten
Nr. 7: Zwangsversteigerungsvermerk
Abt. lll Nr. 1 u. 2: Grundschulden abgetreten an Erbbaurechtsberechtigten
Nr. 3: Sicherungshypothek für Samtgemeinde
Im Erbbaurechtsvertrag steht, dass der Heimfall mit der Insolvenz oder der Zwangsversteigerung eintritt. Die Voraussetzungen liegen doch vor, wieso geht das Grundstück dann nicht an den Eigentümer zurück?
Dann kam das Gutachten direkt in meinem ersten Monat und da habe ich einfach wie im Gutachten angegeben den Verkehrswert festgesetzt und "den vertraglich festgesetzten Entschädigungsbetrag bei Heimfall: 2/3 des Verkehrswertes des Erbbaurechtes".
Was lege ich jetzt für die Grenzen zugrunde? Was bedeutet das mit dem Entschädigungsbetrag? Heimfall ist doch eingetreten.
Die Erbbauzinsreallast wird doch wegfallen, oder? Muss ich von Amts wegen einen Wertersatz festsetzen? Habe ich das bereits mit diesem Entschädigungsbetrag gemacht? Was bedeutet das für die Versteigerungsbedingungen? Müsste das beantragt werden?
Muss ich sonst noch irgendwas wichtiges beachten? Ich habe gelesen, dass der Grundstückseigentümer einer Zuschlagserteilung zustimmen müsste? Stimmt das?
Ich hoffe, irgendwer kann mir helfen, auch wenn das jetzt ziemlich viel war. Hier hat nur leider niemand Erfahrung mit dem Erbbaurecht und ich weiß absolut nicht wo ich ansetzen kann/ muss/ soll