Die Arge Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein kündigt in einer Pressemitteilung an, dass auf EU-Ebene eine Restschuldbefreiung nach drei statt sechs Jahren vereinbart worden sei. Europäisches Parlament, Rat und Kommission hätten sich in sogenannten Trilogverhandlungen auf diese Verkürzung geeinigt https://data.consilium.europa.eu/doc/document/S…018-INIT/en/pdf). Diese wird nun den EU-Mitgliedstaaten vorgegeben. Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
Quelle: https://arge-insolvenzrecht.de/files/download…%2028-01-19.pdf