Ich habe eine Anfrage mit der Bitte um Mitteilung eines Bodenrichtwerts (Baugrundstück) an ein AG in NRW gestellt; als Antwort bekam ich mitgeteilt, dass dem örtlich zuständigen Grundbuchamt der Bodenrichtwert nicht bekannt wäre.
Sind die Bodenrichtwerte den Grundbuchämtern in NRW generell nicht bekannt oder ist das Zufall?