Huhu,
ich habe eine Nachlasspflegschaft, da ist ein Nachlasswert von 5130 € da.
Es geht noch Vergütung des Nachlasspflegers ab und Gerichtskosten.
Erblasser ist in einem polnischen Arbeitslager geboren.
Der einzige Abkömmling ist vorverstorben, wohl ohne eigene Abkömmlinge.
Die Erbenermittlung gestaltet sich schwieirig, da die Beschaffung der Urkunden sehr zeitintensiv ist.
Der Erblasser Vater ist in Polen geboren.
Ein Bruder der Erblasserin ist ebenfalls bereits vorverstorben.
Die Erbenermittlung wird sich daher wohl in die 3. Ordnung bewegen.
Ist es bei diesem Nachlasswert sinnvoll hier noch weiter zu ermitteln (was mit entsprechenden Kosten verbunden ist) oder kann Hinterlegung erfolgen?