Hallo zusammen!
Notar A und Notar B haben eine Bürogemeinschaft. Notar A beurkundet Bewilligungen. Notar B stellt daraufhin den Antrag gemäß 15 GBO. Geht das?
Die einhellige Meinung der Kollegen war, klar, ging schon immer. Aber irgendwie konnte mir keiner sagen, wo das steht. Ich habe versucht, es nachzulesen, bin aber nur auf die Kommentierung in Demharter und in Keller/Munzig gestoßen, dass ein Notar den Antrag gemäß 15 GBO nur stellen darf, wenn er selbst beurkundet hat.
Weiß jemand von euch, warum das bei einer Bürogemeinschaft doch gehen soll? Geht man davon aus, dass Notare in Bürogemeinschaft sich gegenseitig vertreten dürfen?
Eine Vollzugsvollmacht hat der beurkundende Notar auch, aber nicht der Notar, der den Antrag stellt.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen!
LG Nordlicht